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Begriffserklärung

  1. PFAS: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen laut OECD-Definition 2021, also einschließlich fluorierter Polymere
  2. LMW-PFAS: Niedermolekulargewichtige PFAS (LMW = low-molecular-weight) sind migrationsfähig und mit Lösungsmittel oder Lebensmittelsimulanzien extrahierbar
  3. Fluorpolymere: Sind lebensmittelecht und bedeuten hier: PTFE, PFA oder FEP
  4. Weitere fluorhaltige Polymere sind in Beschichtungen von WOLL nicht enthalten
  5. Prüfsubstanz-Auswahl: Wie oftmals für ubiquitär verteilte Substanzgruppen der Fall, testen nicht alle Prüflabore identische Substanzlisten. Mangels einer offiziellen oder allgemeinen anerkannten Prüfsubstanz-Auswahl muss das Prüflabor hier eigenverantwortlich vorgehen
  6. Kriterien für Prüfsubstanz-Auswahl von PFAS für eine Untersuchungsmaterial-Art:
    • wurden bereits dort gemessen
    • ihr Auftreten wird dort erwartet
    • vorgeschriebener Grenzwert

PFAS-frei Testschema für den EU-Markt

gemäß ECHA-Vorschlag zur Beschränkung von PFAS vom 23. Februar 2023. Dies geschieht freiwillig, da in der EU keine rechtliche Vorgabe besteht.

  1. Bestätigung des Beschichtungsherstellers
    Keine PFAS (einschließlich Polymere) absichtlich hinzugefügt
  2. Zielanalyse von PFAS mit niedrigem Molekulargewicht (LC/GC MS/MS-Nachweis von Einzelstoffen)
    < 25 ppb einzelne PFAS-Substanz
    < 250 ppb Summe gemessener PFAS
  3. Test auf Organisches Gesamtfluor (organisch gebundene Fluorverbindungen sind nicht vollständig getrennt von Anorganischen nachweisbar)
    < 50 mg F/kg (ppm)
    Bei > 50 mg F/kg (ppm) gefundenen Werte befolgen Sie Punkt 4
  4. Bewertung der möglichen Fluorherkunft durch den Beschichtungshersteller von Nicht-PFAS-Fluorquellen in der Beschichtung, wie Mica / Pigmente

Die Reihenfolge basiert auf unserer Erfahrung und gilt nur als Empfehlung.


Details zum Nachweis der Abwesenheit von PFAS in unseren Beschichtungen

PFAS-frei Bestätigung

Im Mai 2023 wurden mit dem aktuellen technischen Analytik-Stand eines weltweit renommierten und PFAS-Komplett-Analytik anbietenden Prüflabors unsere QXR-Beschichtung auf Totalfluorgehalt und auf Vorkommen von relevanten PFAS-Substanzen überprüft.
Wir schließen uns hier den Hinweisen und den Prüfvorschlägen des TÜV Rheinland an: https:// go.tuv.com/pfas-pruefung
Keine der geprüften Substanzen war nachweisbar (Nachweisgrenzen 3-100 ppb). Auch wurde bestätigt, dass der gesamt Fluorgehalt unter dem Grenzwert liegt.
Es zeigt sich auch die Einhaltung aller vorhanden gesetzlichen PFAS-Grenzwerte:

  • Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA verwandte Verbindungen; VO (EU) 2019/1021 (POP) für PFOA und ihre Salze
  • Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Derivate; VO (EU) 2019/1021 (POP) für PFOS und ihre Derivate
  • Perfluorierte Carbonsäuren (C9-C14-PFCA), ihre Salze und C9-C14 PFCA verwandte Stoffe; Annex XVII VO (EG) Nr. 1907/2006 Eintrag 68 (REACH) für C9-C14-PFCA, ihre Salze und C9-C14-PFCA verwandte Stoffe

Wir sichern demnach für unsere als PFAS-frei beworbenen, Serien der Fa. Woll, den Nichteinsatz von Fluorpolymeren oder anderen organischen fluorierten Substanzen zu (PFAS gemäss OECD Definition 2021). Demnach können wir, aufgrund der uns vorliegenden Kenntnisse und unabhängigen Prüfzeugnissen, für folgende Serien die PFAS-frei Auslobung bestätigen:

Eco Logic QXR
Eco Lite QXR

Da PFAS weltweit verteilt auftreten und da nicht alle nachgeschalteten Prozesse in unserer Kontrolle liegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von möglichen Verunreinigungen im Verpackungs- und/oder Vertriebsprozess PFAS-Spuren im Endartikel nachgewiesen werden können. Daher muss eine diesbezügliche Haftung vorsichtshalber ausgeschlossen werden.